Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Betreuung von Hunden sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Hundepension Wagramland im Rahmen der zeitweisen Betreuung des Hundes.
Hundepension bedeutet einen mehrtägigen Aufenthalt des Hundes, wobei der Hund über Nacht in der Betreuung der Hundepension Wagramland verbleibt. Hundetagesbetreuung bedeutet, dass der Hund am selben Tag während der Öffnungszeiten gebracht und abgeholt wird und nicht über Nacht in der Betreuung der Hundepension Wagramland verbleibt.
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Betreuungsvertrag
Zwischen dem Hundehalter/Kunden des/der in Betreuung gegebenen Hunde/s und der Hundepension Wagramland wird ein Betreuungsvertrag geschlossen, dessen Bestandteil die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Hundepension Wagramland gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hundebetreuungsvertrag, sofern der Hundepension Wagramland eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Der Vertrag zwischen dem Kunden des in die Hundepension Wagramland gegebenen Hundes kommt erst zustande, wenn die Hundepension Wagramland dem Kunden die Reservierung bestätigt, die Kosten der gebuchten Leistungen mitteilt, und der Kunde diese mitgeteilten Kosten innerhalb einer Frist von einer Woche nach Bestätigung der Reservierung und Mitteilung der Kosten zahlt. Die Restzahlung erfolgt spätestens am Tag, an dem der Hund gebracht wird. Erfolgt keine Zahlung ist die Hundepension Wagramland berechtigt, die Aufnahme des Hundes zu verweigern.
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Die Hundepension Wagramland gewährleistet, jedem in Betreuung gegebenen Hund, während der vereinbarten Betreuungsdauer auf dem umzäunten Privatgelände ausreichend Freilauf zu verschaffen und den Hund in den Räumen der Hundepension für den vereinbarten Zeitraum unterzubringen und zu betreuen. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund dort ohne Leine geführt wird und übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden Risiken. Mit der Angabe „sozialverträglich“, willigt der Hundehalter ein, dass sein Hund mit anderen Hunden freien Auslauf auf dem Gelände bekommt.
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Der Hundehalter wird durch die Hundepension Wagramland unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Der Hundehalter verpflichtet sich, der Hundepension Wagramland seinen Aufenthaltstort während der Betreuung bekanntzugeben, oder eine von ihm im Vorfeld schriftlich bevollmächtigte dritte Person zu benennen, so dass die Hundepension Wagramland auch tatsächlich den Hundehalter oder die bevollmächtigte dritte Person täglich nachrichtlich erreichen kann.
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Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung des Hundes in einem Beratungsgespräch eingehend informiert. Eine vorherige Besichtigung der Örtlichkeiten seitens des Hundehalters ist erwünscht. Der Besuch der Hundepension ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.. Besonderheiten der Verpflegung und medizinischen Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben und werden schriftlich im Betreuungsvertrag festgehalten. Der Hundehalter trägt dafür Sorge, dass alle Arbeitsmittel wie Medikamente, Pflegeutensilien, Halsband, Futter etc. rechtzeitig mit der Abgabe des zu betreuenden Hundes zur Verfügung gestellt werden. Reicht das Futter nicht, wird je nach Futtermenge und Art ein Aufschlag berechnet. Bei einer stunden weisen Betreuung bzw. Tagesbetreuung ist keine Fütterung vorgesehen, wenn sie gewünscht ist, muss dies bei Vertragsabschluss angegeben werden.
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Der Hundehalter haftet uneingeschränkt für jegliche Schäden, die sein Hund verursacht, nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelungen. Er versichert, dass für seinen Hund eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme besteht.
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Der Hundehalter wird vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Hundebetreuung gegeben wird. Dieses bezieht sich ausdrücklich auf die anderen in der Hundebetreuung empfindlichen Hunde bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen.
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Bring- und Abholzeiten
Die Hunde, die zur Hundepension kommen, können
Mo – Fr: 08:00 – 16:00 Uhr
Sa – So: 08:00 – 12:00 Uhr
gebracht und abgeholt werden.
Ein Anspruch auf andere Bring- und Abholzeiten besteht nur nach vorheriger Vereinbarung.
Kann der Hundehalter die Abholzeit nicht einhalten, behält sich die Hundepension "Vom Wagramland" vor den zu betreuenden Hund in Notpension unter zu bringen. Eine Abholung ist in diesem Fall erst wieder ab 8 Uhr am Folgetag möglich. Die Kosten der Notpension sind vom Hundehalter im vollen Umfang zu tragen.
Mit einer rechtzeitigen Vereinbarung können wir sehr flexibel sein. Da sind auch Sonn- und Feiertage kein Problem.
Gerade in Krisenmomenten brauchen Sie jemanden auf den sie sich verlassen können.
sonstige Pflichten / Tierarztkosten
Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes in der Hundepension Wagramland , dass dieser über einen gültigen, seinem Alter entsprechenden, aktuellen Impfschutz verfügt. Hierzu gehören Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut, die weniger als ein Jahr und mindestens 4 Wochen alt sind. Impfungen gegen Zwingerhusten sind erwünscht. Ein gültiger Impfausweis mit den eingetragenen notwendigen Vorsorgeimpfungen ist bei Abgabe des zu betreuenden Hundes vorzulegen und wird in der Hundepension Wagramland hinterlegt.
Besitzt der in die Hundepension gegebene Hund nicht die aufgeführten Impfungen, ist die Hundepension Wagramland berechtigt, von dem Hundepensionsvertrag zurückzutreten oder die Impfungen zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 € auf Kosten des Hundehalters nachzuholen. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Die Hundepension Wagramland übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus.
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Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes in die Hundepension Wagramland außerdem, dass dieser gesund und frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten für andere Personen oder Tiere ist und innerhalb der letzten 4 Wochen eine Spot On Zecken-/ Flohprophylaxe erhalten hat, sowie in den letzten 3 Monaten gegen Bandwürmer und Rundwürmer entwurmt wurde. Dies ist durch eine Bestätigung eines Tierarztes zu belegen. Ansonsten behält es sich die Hundepension Wagramland vor, den Hund kostenpflichtig zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 € mit den entsprechenden Mitteln zu behandeln. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Prophylaxen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Die Hundepension Wagramland übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus. Der Verdacht auf eine Erkrankung oder das Wissen über eine chronische Erkrankung bzw. Behinderung des zu betreuenden Hundes und evtl. bestehende Therapien sind ausdrücklich vom Hundehalter bei der Buchung bekannt zu geben. Die Hundepension Wagramland übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen. Bringt der Hund eine ansteckende Krankheit oder einen Parasitenbefall mit, trägt der Eigentümer dieses Hundes die dadurch entstandenen Kosten, wie Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde und Personen oder anderer Tiere.
Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit Parasiten kommen. Für diesen Fall kann von der Hundepension Wagramland keine Haftung übernommen werden. Die Hundepension Wagramland übernimmt keine Garantie für die Gesundheit des zu betreuenden Hundes. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder deren Abklärung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Die Hundepension Wagramland ist berechtigt einen Tierarzt oder Dritten eigener Wahl mit der Behandlung zu beauftragen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen. Verstirbt ein Hund durch Krankheit oder Unfall etc. kann mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kein Schadensersatz verlangt werden.
Auf Wunsch, wird die Hundepension Wagramland einen Tierarzt nach Wahl des Hundehalters beauftragen, um die Todesursache festzustellen. Die entstehenden Kosten dafür gehen im vollen Umfang zu Lasten des Hundehalters.
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Der Hundehalter ist verpflichtet, die Hundepension darüber zu informieren, dass seine Hündin läufig ist bzw. während des Aufenthalts wird. Die Hundepension Wagramland berechnet hierfür eine Zusatzleistung von 5 € pro Tag, da die Hündin separat gehalten werden muss. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in die Hundepension geben bzw. eine Hündin, die während des Aufenthaltes läufig wird, und dieses der Hundepension Wagramland verschweigen, wird für die dann auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während der Hundepensionszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.
Haftung
Der Hundehalter versichert, dass der in Betreuung gegebene Hund sein Eigentum ist und eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung besteht. Eine aktuelle Bestätigung der Versicherung ist bei der Abgabe zu bescheinigen.
Der Aufnahme des Hundes in die Betreuung der Hundepension Wagramland erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters. Der Hundehalter haftet für die durch den zu betreuenden Hund verursachte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.
Für eigene mitgebrachte Gegenstände des Hundehalters wie Körbe, Decken, Boxen, Spielzeug, Leinen, u. ä. übernimmt die Hundepension Wagramland keine Haftung.
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Haftungsausschluss und -begrenzung
Der Hundebesitzer bleibt während des ganzen Aufenthaltes bei Hundepension Wagramland Eigentümer des Hundes. Eine Haftpflichtversicherung für jeden Hund ist obligatorisch. Wir übernehmen keine Haftung für etwaige Schäden oder Erkrankungen am Hund, für Sachschäden oder Schäden an Dritten (Menschen oder Hunde).
Wir widmen uns den Hunden mit größter Sorgfalt und Liebe. Dennoch ist nicht ausgeschlossen, dass die Hunde erkranken oder dass ein Unfall passiert. In diesem Fall kann kein Schadenersatz geltend gemacht werden. Der Hundebesitzer hält Hundepension Wagramland gegenüber etwaigen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos.
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Zusätzliche Leistungen
Zusätzlich entstandene Leistungen wie Notpension, Verlängerung der Betreuungszeit, Tierarztbesuche sind bei Abholung in bar zu bezahlen. Bei nicht Nachkommen der Zahlungspflicht behält sich die Hundepension Wagramland das Recht vor, den Hund solange einzubehalten, bis der Hundehalter den festgelegten Preis ausgleicht. Die dadurch entstehenden Mehrkosten trägt der Hundehalter.
Die angegebenen Preise verstehen sich in EURO und beinhalten die gesetzliche MwSt.
Die Zahlung der Vergütung erfolgt per Vorkasse durch Überweisung oder in bar.
Ein Notfall kann immer mal eintreten. Auch dann kümmern wir uns selbstverständlich bestmöglich um Ihren Hund. Inklusive Fahrten zu Krankenhäusern und Ärzten, sowie persönliche Rund-um-die-Uhr-Betreuung. Falls notwendig, kümmern wir uns um betreute Fahrten zu tierärztlichen Untersuchungen und Impfungen oder Physiotherapien. Die dadurch entstehenden Mehrkosten werden wie folgt von uns berechnet:
Reservierungen
Reservierungen des Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung bzw. Reduzierung durch den Kunden hat dieser folgenden Schadensersatz pro Hund und Aufenthalt zu leisten:
- bei Hundepension (=mehrtägiger Betreuung/Übernachtung):
b) Schadensersatz i. H. von 50% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung der Hundepension Wagramland zwischen 2 und 4 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht
c) Schadensersatz i. H. von 80% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung der Hundepension Wagramland zwischen 1 Woche und 2 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht
d) Schadensersatz i. H. von 100% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung weniger als 1 Woche vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht oder wenn der Hund zum vereinbarten Abgabetermin ohne Mitteilung des Kunden nicht in die Betreuung gegeben wird.
- bei Hundetagesbetreuung/auch stundenweise
a) kein Schadensersatz, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung Hundepension Wagramland mehr als 24 Stunden vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht.
b) Schadensersatz i. H. von 100 % des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung Hundepension Wagramland später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht.
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Notfallkosten
Transportkosten 50,00 EUR
Warte-/ Betreuungszeit (pro Stunde) 25,00 EUR
persönliche Rund-um-die-Uhr-Betreuung (pro Tag) 100,00 EUR
zzgl. Arzt- und Medikamentenkosten.
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Ablehnungsrecht
Die Hundepension Wagramland hat die Entscheidungsbefugnis, Anfragen und Aufträge jeglicher Art ohne Benennung von Gründen abzulehnen.
Schlussbestimmung
Die Vertragssprache ist Deutsch. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen rechtswidrig oder ungültig sein oder werden, so bleiben die weiteren Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Hundepension Wagramland und der Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem gewollten rechtlichen und wirtschaftlichen Ergebnis der Vereinbarung der Vertragspartner am nächsten kommt. Eine solche Bestimmung gilt als vereinbart.